Die standardisierte
kompetenzorientierte Reifeprüfung an
AHS setzt sich aus drei Säulen zusammen.
- 1. Säule:
Vorwissenschaftliche Arbeit, Präsentation
und Diskussion
- 2. Säule:
Klausurprüfung, sogenannte schriftliche
Prüfung
- 3. Säule:
Mündliche Prüfung
Die Schülerinnen/die Schüler
können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei
mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche
Prüfungen ablegen wollen.
Die neue Reifeprüfung ist
modular aufgebaut, das bedeutet, dass eine Schülerin/ein
Schüler trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder der
zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Vorwissenschaftliche Arbeit
(VWA)
Im
Rahmen der ersten Säule müssen alle
Prüfungskandidatinnen/alle Prüfungskandidaten eine
vorwissenschaftliche Arbeit, die sich aus einer
schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion
vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die
Schülerin/der Schüler legt das Thema der VWA im ersten
Semester der 7. Klasse mit der Prüferin/dem Prüfer fest.
Spätestmöglicher Abgabetermin der VWA ist das Ende der
ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse.
Die VWA muss ca. 17 bis 25 Seiten lang sein (40.000 bis
60.000 Zeichen).
Wird
die VWA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung
wiederholt werden.
Klausurprüfung
Die
zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schülerin/des
Schülers – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die
Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch (oder eine andere
Unterrichtssprache), Mathematik, bestimmte lebende
Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und
Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind
standardisiert, d.h. für Maturantinnen/Maturanten der
gleichen Schulform vereinheitlicht. Es muss jede
Schülerin/jeder Schüler in Deutsch, Mathematik und einer
lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.
Die
Aufgabenstellungen in den übrigen Fächern, in denen darüber
hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende
Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, Sportkunde,
Bildnerische Erziehung, maturabler schulautonomer
Gegenstand), sind nicht standardisiert.
Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt
werden. Es besteht die Möglichkeit, negative
Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte
Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten
Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die
Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.
Mündliche Prüfung
Im
Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen
abgebildet werden. Die Aufgabenstellungen zu den mündlichen
Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben
in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der
Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche
Prüfungen abgelegt werden.
Quelle:
https://www.help.gv.at/ |