STANDARDISIERTE KOMPETENZORIENTIERE DIPLOM- ODER REIFEPRÜFUNG (SRDP)

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Quelle: www.bifie.at

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: www.bifie.at

 

 

 

 

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS setzt sich aus drei Säulen zusammen.
  • 1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion
  • 2. Säule: Klausurprüfung, sogenannte schriftliche Prüfung
  • 3. Säule: Mündliche Prüfung

Die Schülerinnen/die Schüler können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.

Die neue Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass eine Schülerin/ein Schüler trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

Im Rahmen der ersten Säule müssen alle Prüfungskandidatinnen/alle Prüfungskandidaten eine vorwissenschaftliche Arbeit, die sich aus einer schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die Schülerin/der Schüler legt das Thema der VWA im ersten Semester der 7. Klasse mit der Prüferin/dem Prüfer fest. Spätestmöglicher Abgabetermin der VWA ist das Ende der ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse. Die VWA muss ca. 17 bis 25 Seiten lang sein (40.000 bis 60.000 Zeichen).

Wird die VWA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schülerin/des Schülers – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch (oder eine andere Unterrichtssprache), Mathematik, bestimmte lebende Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind standardisiert, d.h. für Maturantinnen/Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Es muss jede Schülerin/jeder Schüler in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.

Die Aufgabenstellungen in den übrigen Fächern, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, Sportkunde, Bildnerische Erziehung, maturabler schulautonomer Gegenstand), sind nicht standardisiert.

Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.

Quelle: https://www.help.gv.at/