2002/03  

 M A T U R A

Maturavorsitz    Haupttermin    Zulassung zur Wiederholung   

 

 

Maturavorsitzender

Prof. Mag. Franz-Gunter Bittner

Direktor des BRG Salzburg

 

 

H A U P T T E R M I N

 

 

Termine der schriftlichen Klausurarbeiten

 
Deutsch

Montag, 12. Mai 2003

 
Englisch

Dienstag, 13. Mai 2003

 
Mathematik

Mittwoch, 14. Mai 2003

 
Latein / Italienisch / 
Darstellende Geometrie /
Biologie und Umweltkunde / Physik

Freitag, 16. Mai 2003

 

 

 

Termine der mündlichen Reifeprüfungen
  
Montag, 23. Juni bis Freitag, 27. Juni 2003

 

 

Fächerwahl

Fächer Schriftlich

Mündlich

 
Biologie / Umweltkunde 10 13
Darstellende Geometrie 6 7
Deutsch 32 2
Englisch 27 28
Italienisch 7 7
Latein 3 1
Mathematik 32 6
Physik 7 7
 
Bildnerische Erziehung ----- 2
Chemie ----- 5
Ethik ----- 3
Geographie und Wirtschaftskunde ----- 1
Geschichte und Politische Bildung ----- 1
Informatik ----- 2
Musikerziehung ----- 6
Philosophie und Psychologie ----- 1
Religion (röm.-kath.) ----- 6
Sport und Bewegungskultur ----- 1

 

 

 

Die Prüfungskommission unter Vorsitz von Dir. Bittner
und eine Kandidatin im Einsatz

 

32 SchülerInnen der 8. Klassen traten an.

 

Über ausgezeichnete Erfolge freuen sich:

Stefanie FEUERSINGER

Miriam GSCHWANDTNER

Gertraud PROßEGGER

Cornelia WEICHSELBRAUN

Über gute Erfolge dürfen sich freuen:

Marion BERNHARD

Nicole LINECKER

Bernadette NEUSCHMID

Anja WANGER

 

 

Termine für Anträge auf Zulassung zur Wiederholung

Die Anträge auf Zulassung zur Wiederholung der negativ beurteilten Prüfungsgebiete der Reifeprüfung bzw. der Jahresprüfung sind bis zu folgenden Fristen einzubringen:

2. Nebentermin 2002 / 2003 Dienstag, 9. Dezember 2003
Haupttermin 2003 / 2004 Montag, 22. März 2004

     1. Nebentermin

     2. Nebentermin

Dienstag, 29. Juni 2004

Dienstag, 7. Dezember 2004

Haupttermin 2004 / 2005 Donnerstag, 17. März 2005

Hinweise

  • Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Prüfungskandidaten / der Prüfungskandidatin.

  • Auf Grund des Antrages wird ein konkreter Prüfungstermin zugewiesen, dieser ist an der Schule zu erfragen.

  • Ein nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Prüfung (ohne eine innerhalb der Anmeldefrist zulässige Zurücknahme des Antrages) führt zu einem Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit.

  • Die Wiederholung der negativ beurteilten Teilprüfung/en ist höchstens dreimal zulässig.

  • Die Wiederholung der Teilprüfung/en ist innerhalb von 3 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt des erstmaligen Antretens) nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Reifeprüfung nach den jeweils geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen, wobei erfolgreich abgelegte Teilprüfungen vergleichbaren Umfangs und Inhalts nicht zu wiederholen sind.

  • Die Wiederholung der Prüfung ist an der Schule abzulegen, an der die Reifeprüfung begonnen wurde.

 

 

 
 

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