2003/04  

 M A T U R A

Maturavorsitz    Haupttermin    Zulassung zur Wiederholung   

 

 

Maturavorsitzender

Prof. Mag. Peter Porenta

Direktor des Privatgymnasiums der Herz-Jesu-Missionare

 

 

H A U P T T E R M I N

 

 

Termine der schriftlichen Klausurarbeiten

 
Deutsch

Montag, 10. Mai 2004

 
Englisch

Dienstag, 11. Mai 2004

 
Mathematik

Mittwoch, 12. Mai 2004

 
Latein / Italienisch / 
Darstellende Geometrie /
Biologie und Umweltkunde / Physik

Freitag, 14. Mai 2004

 
Italienisch

Samstag, 15. Mai 2004

 

 

 

Termine der mündlichen Reifeprüfungen
  
Montag, 14. Juni, bis Dienstag, 22. Juni 2004

 

 

Fächerwahl

Fächer Schriftlich

Mündlich

 
Biologie / Umweltkunde 10 13
Darstellende Geometrie 17 14
Deutsch 49 1
Englisch 45 46
Italienisch 7 6
Latein 1 2
Mathematik 49 16
Physik 2 2
 
Bildnerische Erziehung ----- 2
Chemie ----- 4
Ethik ----- 4
Geographie und Wirtschaftskunde ----- 9
Geschichte und Politische Bildung ----- 6
Informatik ----- 11
Musikerziehung ----- 4
Philosophie und Psychologie ----- 4
Religion (röm.-kath.) ----- 11
Religion (evang. AB) ----- 1
Sport und Bewegungskultur ----- -----

 

 

 

 

Die Prüfungskommission unter Vorsitz von Dir. Porenta

 

 

46 SchülerInnen der 8. Klassen traten an.

Über ausgezeichnete Erfolge freuen sich:

Eva-Maria ANGERER

Nina GRÜNDLINGER

Theresa HARMS

Reinhold INNERHOFER

Sascha PICHLER

Gernot STROBEL

Stefanie RAGGINER

Über gute Erfolge dürfen sich freuen:

Viktoria BRUNNER

Christina HARTL

Claudia HOFER

Stefanie HUBER

Sandra ZELLER

 

 

Termine für Anträge auf Zulassung zur Wiederholung

Die Anträge auf Zulassung zur Wiederholung der negativ beurteilten Prüfungsgebiete der Reifeprüfung bzw. der Jahresprüfung sind bis zu folgenden Fristen einzubringen:

1. Nebentermin 2003 / 2004 Dienstag, 29. Juni 2004
2. Nebentermin 2003 / 2004 Dienstag, 7. Dezember 2004
Haupttermin 2004 / 2005 Donnerstag, 17. März 2005

Hinweise

  • Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Prüfungskandidaten / der Prüfungskandidatin.

  • Auf Grund des Antrages wird ein konkreter Prüfungstermin zugewiesen, dieser ist an der Schule zu erfragen.

  • Ein nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Prüfung (ohne eine innerhalb der Anmeldefrist zulässige Zurücknahme des Antrages) führt zu einem Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit.

  • Die Wiederholung der negativ beurteilten Teilprüfung/en ist höchstens dreimal zulässig.

  • Die Wiederholung der Teilprüfung/en ist innerhalb von 3 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt des erstmaligen Antretens) nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Reifeprüfung nach den jeweils geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen, wobei erfolgreich abgelegte Teilprüfungen vergleichbaren Umfangs und Inhalts nicht zu wiederholen sind.

  • Die Wiederholung der Prüfung ist an der Schule abzulegen, an der die Reifeprüfung begonnen wurde.

 

 

 
 

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