2004/05  

 M A T U R A

Maturavorsitz    Haupttermin    1. Nebentermin    2. Nebentermin    Zulassung zur Wiederholung   

 

 

Maturavorsitzender

Landesschulinspektor
Prof. Mag. Josef Lucyshyn

Landesschulrat für Salzburg

 

 

H A U P T T E R M I N

 

 

Termine der schriftlichen Klausurarbeiten

 
Mathematik

Montag, 9. Mai 2005

 
Englisch

Dienstag, 10. Mai 2005

 
Deutsch

Donnerstag, 12. Mai 2005

 
Biologie und Umweltkunde
Darstellende Geometrie
Physik

Freitag, 13. Mai 2005

 
Italienisch, Latein  

Mittwoch, 18. Mai 2005

 

 

 

Termine der mündlichen Reifeprüfungen
  
Montag, 13. Juni, bis Montag, 20. Juni 2005

 

 

Fächerwahl

Fächer Schriftlich

Mündlich

 
Biologie / Umweltkunde 11 11
Darstellende Geometrie 5 2
Deutsch 38 1
Englisch 33 36
Italienisch 3 2
Latein 4 4
Mathematik 38 3
Physik 2 2
 
Bildnerische Erziehung --- 1
Chemie --- 3
Ethik --- 3
Geographie und Wirtschaftskunde --- 10
Geschichte und Politische Bildung --- 18
Informatik --- 10
Musikerziehung --- 5
Philosophie und Psychologie --- 1
Religion --- 12
Sport und Bewegungskultur --- 1

 

 

38 KandidatInnen der 8. Klassen traten zur mündlichen Reifeprüfung an.

 

Bild: Die Prüfungskommission unter Vorsitz von LSI Lucyshyn

 

 

Wir gratulieren
allen MaturantInnen zu den bestandenen Prüfungen, ermutigen die KandidatInnen, die nur einen Teilerfolg hatten, für den nächsten Termin
und wünschen jetzt schon allen alles Gute für die Zukunft!

 Ausgezeichnete Erfolge

Daniela BOGENSPERGER

Senija HAMZA

Gute Erfolge

Barbara BRUGGER

Josef BUCHNER

Sarah KENDLER

Stefan RAINER

Emanuel SANTNER

Daniela SCHERNTHANER

Sarah WECHSELBERGER

 

Die Vergabe der Reifeprüfungszeugnisse erfolgte am 20. 06. 05 im Tageszentrum Mittersill.

 

 

Welche Pläne haben unsere MaturantInnen für die Zeit nach der Reifeprüfung?

Diese und andere Fragen wurde auf Anregung des Regionalmanagement Pinzgau im Herbst 2004 den SchülerInnen der Abschlussklassen von 10 Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen im Raum Pinzgau und dem angrenzenden Tirol vorgelegt.

Die Ergebnisse im Vergleich
(Auswertung_MaturantInnenbefragung.xls, 170 KB)

Wir danken der HAK Zell am See für die Durchführung dieses Befragungsprojektes und die zur Verfügung gestellten Daten.

 

 

 

1.  N E B E N T E R M I N

 

 

Termine der schriftlichen Klausurarbeiten

 
Mathematik

Donnerstag, 15. September 2005

 
Englisch

Freitag, 16. September 2005

 
Deutsch

Montag, 19. September 2005

 
Physik

Montag, 19. September 2005

 
Latein  (Jahresprüfung)

Dienstag, 20. September 2005

 

 

 

Termine der mündlichen Reifeprüfungen
  
Montag, 17. Oktober 2005

 

 

 

2.  N E B E N T E R M I N

 

 

Termine der schriftlichen Klausurarbeiten

Montag, 6. Februar 2006

 

Termine der mündlichen Reifeprüfungen

Montag, 13. März 2006

 

 

 

Termine für Anträge auf Zulassung zur Wiederholung

Die Anträge auf Zulassung zur Wiederholung der negativ beurteilten Prüfungsgebiete der Reifeprüfung bzw. der Jahresprüfung sind bis zu folgenden Fristen einzubringen:

1. Nebentermin 2004 / 2005

Dienstag, 28. Juni 2005

2. Nebentermin 2004 / 2005

Dienstag, 6. Dezember 2005

Haupttermin 2005 / 2006

Donnerstag, 16. März 2006

1. Nebentermin     2005 / 2006

Dienstag, 27. Juni 2006

2. Nebentermin     2005 / 2006

Dienstag, 5. Dezember 2006

Haupttermin          2006 / 2007

Donnerstag, 15. März 2007

Hinweise

  • Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Prüfungskandidaten / der Prüfungskandidatin.

  • Auf Grund des Antrages wird ein konkreter Prüfungstermin zugewiesen, dieser ist an der Schule zu erfragen.

  • Ein nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Prüfung (ohne eine innerhalb der Anmeldefrist zulässige Zurücknahme des Antrages) führt zu einem Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit.

  • Die Wiederholung der negativ beurteilten Teilprüfung/en ist höchstens dreimal zulässig.

  • Die Wiederholung der Teilprüfung/en ist innerhalb von 3 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt des erstmaligen Antretens) nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Reifeprüfung nach den jeweils geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen, wobei erfolgreich abgelegte Teilprüfungen vergleichbaren Umfangs und Inhalts nicht zu wiederholen sind.

  • Die Wiederholung der Prüfung ist an der Schule abzulegen, an der die Reifeprüfung begonnen wurde.

 

 

 
 

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